Online-Shops, die Waren in Kartons, Transparentfolien oder Luftpolsterumschlägen nach Deutschland senden, müssen ernsthafte Änderungen der Vorschriften erfahren. Wenn sie sich nicht an sie anpassen, zahlen sie hohe Geldstrafen.
Ab Januar 2019 gilt das VerpackG in Deutschland. Unternehmen, die Waren in Kartons, Folien oder Luftpolsterfolien (hauptsächlich Online-Shops) aus dem Ausland liefern, müssen sich bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister registrieren lassen – dies ist das offizielle Verpackungsregister. Nur noch zweieinhalb Monate, um freien Eintritt zu erhalten. Das Problem ist, dass das Bewusstsein der in Deutschland tätigen einheimischen Unternehmer für die neuen Vorschriften gering ist. Wer sich nicht anmeldet, muss in der Zwischenzeit bis zu 100.000 Euro Strafe zahlen.
Ein kostenloser Eintritt kann unter www.verpackungsregister.org erfolgen.
Das Gesetz verpflichtet nicht nur zur Registrierung, sondern auch zur Angabe von Art und Gewicht der Verpackung, die das Unternehmen im Laufe des Jahres auf dem deutschen Markt einführen wird. Es wird eine Recyclinggebühr erhoben. Wie viel wird es kosten?? Wenn Sie beispielsweise 6.000 kg Verpackung eingeben, sind dies 87,5 Euro. Zusätzliche Berichtspflichten bestehen bei Verkäufern, die mindestens 50 Tonnen Papier oder Pappe pro Jahr auf den deutschen Markt bringen.
Zusätzliche Berichtspflichten gelten für Verkäufer, die mindestens 50 Tonnen Papier oder Pappe pro Jahr auf den deutschen Markt bringen.